AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Event&Partners GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Keller, Lindenberg 98, D-82343 Pöcking

Allgemeine Bestimmungen

Für sämtliche Verträge zwischen dem Vertragspartner und der Event&Partners GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Martin Keller oder einem/einer von ihm bevollmächtigten Mitarbeiter(-in), gelten ausschließlich diese AGB. Anders- lautende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von der Event&Partners GmbH aus- schließlich schriftlich anerkannt werden.

Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

I. Vertragsabschluss

1.1 Angebote sind unverbindlich. Verträge zwischen der Event&Partners GmbH und dem Vertragspartner kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen, schriftlichen Annahme durch die Event&Partners GmbH zustande.

1.2 Der gesamte Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Event&Partners GmbH und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

1.3 Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

1.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die erst nach dem Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtheit der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die Event&Partners GmbH verpflichtet sich, den Vertragspartner stets unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

II. Preise

2.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes in den Angebots- oder Vertragsunterlagen vermerkt, rein netto zuzüglich Umsatzsteuer.

2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der Event&Partners GmbH. Die Event&Partners GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

2.3 Im Angebot noch nicht veranschlagte Leistungen und Arbeiten, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen der Event&Partners GmbH sind, werden dem Vertragspartner zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Event&Partners GmbH in Rechnung gestellt.

III. Zahlungen

3.1 Die Event&Partners GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

3.2 Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Darüber hinaus ist die Event&Partners GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

60% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss.

Der est der Vergütung ist bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ausnahmen erfordern eine schriftliche Vereinbarung beider Vertragspartner. Eine Verzinsung der Anzahlungen ist nicht möglich.

IV. Kündigung

4.1 Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar in Folge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Event&Partners GmbH als auch der Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Event&Partners GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen stets eine angemessene Entschädigung verlangen.

V. Rücktritt

5.1 Der Vertragspartner ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Eventbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Jedoch hat der Vertragspartner für den Fall des Rücktrittes folgende Zahlungen an die Event&Partners GmbH zu leisten.

Von den entstandenen Durchführungskosten (Gesamtkosten) sind zu zahlen:

  • Bei einem Rücktritt bis 45 Tage vor Eventbeginn: 15%
  • Bei einem Rücktritt bis 35 Tage vor Eventbeginn: 25%
  • Bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Eventbeginn: 55%
  • Bei einem Rücktritt bis 10 Tage vor Eventbeginn: 75%
  • Bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Eventbeginn: 85%
  • Bei Nichtantritt am Veranstaltungstag: 100%.

5.2 Tritt der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so hat er – soweit nichts anderes vereinbart wurde – die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 55% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung einer höheren Schadensersatzzahlung durch die Event&Partners GmbH bleibt vorbehalten.

5.3 Die Planung, die Organisation, Gelände-/ Locationmiete sowie sonstige Leistungen wie z.B. Künstlerbooking, Catering, etc., für welche die Event&Partners GmbH in Vorleistung gegangen ist, sind immer in entstandener Höhe voll zu zahlen.

5.4 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Event&Partners GmbH in Schriftform.

5.5 Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Event&Partners GmbH bleibt unberührt.

5.6 Für jeden Fall des Rücktritts der Event&Partners GmbH wird die Haftung der Event&Partners GmbH gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

5.7 Dem Vertragspartner bleibt es überlassen, den Nachweis für geringere Aufwendungen der Event&Partners GmbH zu erbringen. Hierfür trägt der Vertragspartner die Beweislast.

VI. Haftung

6.1 Die Haftung von der Event&Partners GmbH gegenüber dem Vertragspartner auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist insgesamt auf die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Event&Partners GmbH herbeigeführt wurde.

6.2 Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der Event&Partners GmbH und dem Vertragspartner vereinbart, dass dieser die Leistungen der Event&Partners GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

6.3 Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter VI 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

6.4 Bei einem Leistungsangebot der Event&Partners GmbH mit erhöhtem Risiko kann die Event&Partners GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die Event&Partners GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Vertragspartners durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der Event&Partners GmbH als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

6.5 Soweit die Event&Partners GmbH im Auftrag eines Vertragspartners ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Kunden zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners, Gäste des Vertragspartners u.ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Vertragspartner die Event&Partners GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen.

6.6 Die Event&Partners GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche, seitens des Vertragspartners oder seinem Lager zuzurechnenden Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Equipments, Geräte und Plätze.

Insoweit stellt der Vertragspartner die Event&Partners GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Kunden oder Teilnehmern der Event&Partners GmbH gegenüber erhoben werden.

6.7 Die Event&Partners GmbH haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Vertragspartners unterliegt.

VII. Vermietung

7.1 Soweit die Event&Partners GmbH Equipment oder Gegenstände jeglicher Art an den Kunden vermietet oder verleiht, haftet ausschließlich der Vertragspartner bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche seitens der Event&Partners GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

7.2 Die Event&Partners GmbH kann vom Vertragspartner für vorbenannte Risiken den Abschluss einer Versicherung ver- langen.

VIII. Vermittlungsleistung

8.1 Die Event&Partners GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8.2 Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Event&Partners GmbH stets von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

8.3 Soweit die Event&Partners GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen sowie künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Vertragspartner, die von der Event&Partners GmbH hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Vertragspartners ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags befristet. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Event&Partners GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Event&Partners GmbH selbst vermittelt worden. Die Event&Partners GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Vertragspartners – die der Kunde für das konkrete Vermittlungsgeschäft an diese gezahlt hätte.

8.4 Ist die Event&Partners GmbH im Namen und im Auftrag des Vertragspartners vermittelnd tätig, so hat der Vertragspartner Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben, o.ä. direkt zu tragen.

8.5 Der Vertragspartner erteilt der Event&Partners GmbH bei Vertragsabschluss mit Unterschrift immer die Vollmacht Künstler, Locations, Catering, etc. in dessen Namen und Auftrag zu buchen.

IV. Gewährleistung

9.1 Der Event&Partners GmbH steht das Recht zu, von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Vertragspartner besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Vertragspartners oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Event&Partners GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, erforderlich erscheint.

9.2 Der Event&Partners GmbH steht das Recht zu, von Veranstaltungen auch während dieser zurück zu treten und diese von der technischen Seite her sofort abzubrechen, wenn es sich bei Darbietungen, Reden oder sonstigen Auftritten und Abläufen um fremdenfeindliches oder rechtspopulistisches Material handelt.

9.3 Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Vertragspartner unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Vertragspartner kann Ersatzleistungen seitens der Event&Partners GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Event&Partners GmbH sicher erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung Menschen gefährdet werden könnten und/oder der Gesamtablauf der Veranstaltung beeinträchtigen wird.

9.4 Bei allen evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Vertragspartner verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen.

9.5 Soweit der Vertragspartner eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen einer behaupteten Schlechterfüllung des Vertrages durch die Event&Partners GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Event&Partners GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 HGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Event&Partners GmbH nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

9.6 Stellt der Vertragspartner Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, so ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Vertragspartner übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Vertragspartner übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Event&Partners GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

X. Urheber- und Nutzungsrechte

10.1 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind immer als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben im Eigentum der Event&Partners GmbH. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

10.2 Die Event&Partners GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel, Konzepte und sonstigen erstellten Pläne an- gemessen und auch branchenüblich signieren und den vom Vertragspartner erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann nur durch eine entsprechende gesonderte und schriftliche Vereinbarung zwischen der Event&Partners GmbH und dem Kunden konkret ausgeschlossen werden.

10.3 Die Arbeiten der Event&Partners GmbH dürfen vom Vertragspartner oder vom Vertragspartner beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Event&Partners GmbH vom Vertragspartner eine Entschädigung von mindestens der zweifachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragssumme zu.

10.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Event&Partners GmbH.

10.5 Über den Umfang der Nutzung steht der Event&Partners GmbH ein Auskunftsanspruch zu.

XI. Arbeitsunterlagen und Daten

11.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und/oder Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Event&Partners GmbH angefertigt werden, verbleiben stets bei der Event&Partners GmbH. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Vertragspartner nicht gefordert werden.

11.2 Die Event&Partners GmbH schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Plänen, Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, Konzepten etc.

XII. Konkurrenzschutz

12.1 Die von der Event&Partners GmbH eingesetzten Personen und Dienstleister dürfen durch den Vertragspartner für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Vertragspartner, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden.

12.2 Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 6.500,00 € pro Person und/oder Dienstleister vereinbart. Alle weiteren Schadensersatzansprüche bleiben dabei hiervon unberührt.

XIII. Schlussbestimmung

13.1 Alle personenbezogenen Daten, die der Event&Partners GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung vom Vertragspartner zur Angebotserstellung sowie vor, während oder nach der Veranstaltung, zur Verfügung gestellt werden, sind gem. Bundes- datenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Alle Daten werden nur für interne Nutzung der Event&Partners GmbH bereitgestellt. Es werden keinerlei Daten an Dritte weiter gegeben. Der Vertragspartner erklärt bei Auftragsvergabe seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, welche zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Starnberg.

13.3 Diese AGB sind für alle Abteilungen der Event&Partners GmbH gültig.

XIV. Salvatorische Klausel

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall bereits jetzt, dass etwaig unwirksame Bestimmungen durch Regelungen ersetzt werden sollen, die dem ursprünglichen Zweck so nahe wie möglich kommen und gegen deren Wirksamkeit keine Bedenken bestehen. Das Gleiche gilt für den Fall von Vertragslücken.